Bei einem Unfallschaden sollte die Begutachtung durch einen freien KFZ-Sachverständiger erfolgen, der ohne Abhängigkeiten zu Versicherungen und anderen Schadensmanagementbetreibern handeln kann. In einem Haftplichtschadensfall, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich war, haben Sie als Geschädigter das Recht einen KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl einzuschalten. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wichtig: Dies gilt auch für alle kleineren Schäden unter 750,00 €. Bei der Schadensabwicklung bleibt es Ihnen überlassen ob Sie den Schaden fiktiv, also nach Gutachten abrechnen und sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder eine KFZ-Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges beauftragen wollen.
Das nach Herstellervorgaben erstellte Schadensgutachten / Unfallgutachten gibt unter anderem Aufschluss über die tatsächliche Schadenssumme, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges, die Reparaturzeit sowie gegebenenfalls eine vorhandene Wertminderung.
Das Schadensgutachten berücksichtigt außerdem Fragen zum Schadenhergang und differenziert sachgerecht zwischen instandsetzen und erneuern.