Die Reparaturbestätigung an einem Fahrzeug umfasst die Kontrolle von Arbeiten, die im Rahmen einer durchgeführten Reparatur bzw. Unfallreparatur an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurden. Es werden dabei auf Grundlage vorliegender Rechnungen die ausgewiesenen Reparaturarbeiten überprüft und bewertet.
Dies ist nicht nur im Falle der 130%-Regelung relevant, bei der der Geschädigte die Möglichkeit erhält, das ihm vertraute Fahrzeug zu behalten, sofern der Schaden einen Betrag von maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet, sondern auch um bei einer Selbstreparatur diese nachweisen zu können.